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Anbieterkennzeichnung

Angaben nach § 5 DDG
Rechtsanwältin Tomke Becker
Hoheneichen 18
24211 Rastorf

Telefon: +49 4307 823816
E-Mail: becker@kanzlei-tomkebecker.de

Berufsbezeichnung und zuständige Kammer

Rechtsanwältin Tomke Becker ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen.
Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Telefon: +49 4621 9391-0
Telefax: +49 4621 9391-26
E-Mail: info@rak-sh.de
Internet: www.rak-sh.de

Berufsrechtliche Regelungen

Für die anwaltliche Tätigkeit gelten insbesondere die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
• Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
• Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
• Fachanwaltsordnung (FAO), soweit einschlägig
• Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
• Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
• Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG), soweit einschlägig

Die berufsrechtlichen Regelungen sind über die Bundesrechtsanwaltskammer abrufbar unter:
www.brak.de/anwaltschaft/berufsrecht/allgemeine-informationen/

Mediation

Soweit Leistungen als Mediatorin angeboten werden, gelten insbesondere die Regelungen des Mediationsgesetzes (MediationsG).

Berufshaftpflichtversicherung

HDI Versicherung AG
HDI-Platz 1
30659 Hannover

Räumlicher Geltungsbereich: Staaten der Europäischen Union.

Verantwortlich für den Inhalt

Verantwortlich für den Inhalt dieser Website nach § 18 Abs. 2 MStV, soweit journalistisch-redaktionelle Inhalte vorgehalten werden:
Rechtsanwältin Tomke Becker
Hoheneichen 18
24211 Rastorf

Verbraucherstreitbeilegung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten und Auftraggeberinnen/Auftraggebern besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de.
Rechtsanwältin Tomke Becker ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Eine Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren kann im Einzelfall freiwillig geprüft werden.


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